Seit 2026 erhöht — bis 4.180 € Zuschuss pro Person. · Wir erklären, wie Sie den Antrag einreichen.
§ 40 SGB XI · Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bis 4.180 € Zuschuss von Ihrer Pflegekasse.

Für Handläufe, Geländer, Rampen und andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — wenn ein Pflegegrad 1 oder höher vorliegt. Paare bekommen bis zu 8.360 €, Wohngruppen bis 16.720 €.

So funktioniert's

In 4 Schritten zum Zuschuss.

  1. Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen

    Den richtigen Antrag finden Sie unten — direkt auf der Seite Ihrer Kasse. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nachträglich ist keine Förderung möglich.

  2. Kostenvoranschlag beifügen

    Wir kommen kostenlos zur Beratung vorbei und erstellen den verbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie dem Antrag beilegen.

  3. Genehmigung abwarten

    Die Pflegekasse prüft den Antrag — meist innerhalb von 1 bis 3 Wochen. Den Antrag reichen Sie selbst ein — wir erklären Ihnen, wie es geht.

  4. Umsetzung & Erstattung

    Nach Zusage fertigen wir Ihren Handlauf an und montieren. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen den Zuschuss erstattet.

Antragsformulare

Anträge der Krankenkassen & Pflegekassen.

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Links führen direkt zur offiziellen Antrags- bzw. Infoseite der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse (öffnet in einem neuen Tab). Dort finden Sie das aktuelle Formular zum Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Reichen Sie das ausgefüllte Formular direkt bei Ihrer Kasse ein — also bei der Krankenkasse oder Pflegekasse, bei der Sie versichert sind. Wenn Sie sich unsicher sind: Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.

Sie sind bei einer Kasse versichert, die hier nicht aufgelistet ist? Rufen Sie uns an — 06307 9111136 — wir besorgen Ihnen das passende Formular.

Häufige Fragen zur Förderung

Alles, was Sie wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5, bei der ein Handlauf, ein Geländer oder eine Rampe das Wohnen sicherer und barrierefreier macht. Es spielt keine Rolle, ob die Maßnahme im eigenen Haus, in der Mietwohnung oder im Pflegeheim umgesetzt wird.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Seit 2026 sind es bis zu 4.180 € pro Person. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im selben Haushalt addiert sich der Betrag:

  • 1 Person: bis 4.180 €
  • Paar (beide mit Pflegegrad): bis 8.360 €
  • Wohngemeinschaft (z. B. 4 Personen): bis 16.720 €
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Anerkannter Pflegegrad 1 oder höher
  • Antrag vor Beginn der Arbeiten
  • Maßnahme verbessert das Wohnumfeld (Sicherheit, Selbständigkeit, Barrierefreiheit)
  • Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (den bekommen Sie kostenlos von uns)
Kann ich den Handlauf nachträglich fördern lassen?

Nein, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Der Antrag muss vor Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse vorliegen. Wenn der Handlauf schon montiert ist, gibt es keinen Zuschuss mehr für diese Maßnahme.

Was ist eine „wohnumfeldverbessernde Maßnahme"?

Damit sind alle baulichen Veränderungen gemeint, die das Wohnen sicherer und selbstständiger machen — zum Beispiel:

  • Handläufe an Treppen und Außentreppen
  • Geländer auf Balkonen, Veranden und Eingangsbereichen
  • Rollstuhl-Rampen
  • Stützgriffe in Bad und WC
  • Barrierefreie Zugänge und Schwellenabbau
Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja, das Einreichen übernehmen Sie selbst — es ist unkompliziert. Sie laden das Formular unten herunter, wir erklären Ihnen, wie Sie es ausfüllen, und stellen Ihnen den nötigen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Den fertigen Antrag schicken Sie dann an Ihre Pflegekasse.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?

In der Regel 1 bis 3 Wochen. Bei manchen Kassen geht es auch schneller. Während dieser Zeit dürfen wir noch nicht mit der Anfertigung beginnen — sobald die Zusage da ist, fertigen und montieren wir innerhalb von ein bis drei Wochen.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Sie haben einen Monat Zeit, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Häufig fehlen einfach Belege oder die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Wir unterstützen Sie auch in diesem Fall mit allen nötigen Nachweisen.

Muss ich den Zuschuss versteuern oder zurückzahlen?

Nein. Der Zuschuss aus § 40 SGB XI ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine echte Förderung, nicht um ein Darlehen.

Wo bekomme ich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Bei Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung ist nicht zwingend Pflicht, beschleunigt den Antrag aber spürbar und verringert das Risiko einer Ablehnung. Sie bestätigt, dass die Maßnahme medizinisch sinnvoll ist.

Was unterscheidet Sie von anderen Anbietern?

Wir sind ein lokaler Meisterbetrieb in Kaiserslautern — kein Vermittler. Alles aus einer Hand: Beratung, Maßanfertigung, Montage. Und unsere Produkte sind echte Maßanfertigungen, keine Baumarkt-Standardteile.

Kostenlose Beratung vor Ort.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz — wir kommen vorbei, messen aus und erklären Ihnen, wie Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.